Risikobewertung nach der Produktsicherheitsverordnung GPSR
Die Risikobewertung nach der Produktsicherheitsverordnung (GPSR) Von Agentur Frisch – Ihr Partner für sicheren China-Import, CE-Dokumentation & Marktüberwachung Das meistunterschätzte Pflichtdokument für Importeure und Händler Mit Inkrafttreten der EU-Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation – GPSR) hat sich für Importeure, Hersteller und Händler die Verantwortung für Produktsicherheit deutlich verschärft. Ein Dokument steht dabei besonders im Fokus […]
+49 0900 3 000094 (1,49 Euro/ Min) info@ag-frisch.com SOS Service Plan delivery FAQ Versand buchen Inspektion buchen Beratung buchen Risikobewertung nach der Produktsicherheitsverordnung GPSR von David Frisch | 23. Dezember 2025 | Blog Allgemein, Blog China Import | 0 Kommentare Die Risikobewertung nach der Produktsicherheitsverordnung (GPSR) Von Agentur Frisch – Ihr Partner für sicheren China-Import, CE-Dokumentation & Marktüberwachung Das meistunterschätzte Pflichtdokument für Importeure und Händler Mit Inkrafttreten der EU-Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation – GPSR) hat sich für Importeure, Hersteller und Händler die Verantwortung für Produktsicherheit deutlich verschärft. Ein Dokument steht dabei besonders im Fokus – und wird dennoch häufig ignoriert oder missverstanden: die Risikobewertung. In unserer Beratungspraxis sehen wir regelmäßig, dass Produkte zwar über Prüfberichte, Zertifikate oder CE-Kennzeichnungen verfügen, eine belastbare Risikobewertung jedoch fehlt oder nur formal existiert. Genau hier beginnen die Probleme. 1. Was ist eine Risikobewertung nach GPSR überhaupt? Die Risikobewertung ist kein Prüfbericht und kein Zertifikat. Sie ist eine systematische Analyse aller vorhersehbaren Risiken, die von einem Produkt ausgehen können – über den gesamten Lebenszyklus hinweg. Dazu gehören u. a.: Konstruktion und Material bestimmungsgemäße Verwendung vorhersehbare Fehlanwendung Transport, Montage und Wartung Alter, Fähigkeiten und Schutzbedürftigkeit der Nutzer Ziel ist nicht, Risiken „wegzudiskutieren“, sondern sie: zu identifizieren zu bewerten durch geeignete Maßnahmen zu minimieren 2. Warum die Risikobewertung heute zwingend erforderlich ist Die GPSR verpflichtet Wirtschaftsakteure ausdrücklich dazu, nur sichere Produkte auf dem Markt bereitzustellen. Sicherheit ist dabei nicht gefühlt, sondern nachweisbar. Wichtig: die Verantwortung liegt immer beim EU-Unternehmen unabhängig davon, ob der Hersteller in China, Indien oder sonst wo sitzt unabhängig von Lieferbedingungen (z. B. DDP) Bei Marktüberwachungsmaßnahmen ist die Risikobewertung oft das erste Dokument, das angefordert wird. Fehlt sie: drohen Vertriebsverbote Produktrückrufe Bußgelder haftungsrechtliche Risiken für Geschäftsführung 3. Typische Irrtümer aus der Praxis ❌ „Wir haben doch ein CE-Zertifikat“ Ein Zertifikat ersetzt keine Risikobewertung. CE bezieht sich auf Richtlinienkonformität – nicht auf eine ganzheitliche Sicherheitsanalyse nach GPSR. ❌ „Der Lieferant hat das geprüft“ Die GPSR kennt keine Verantwortungsdelegation nach China. Der Importeur bleibt verantwortlich. ❌ „Das Produkt verkauft sich seit Jahren problemlos“ Vergangene Verkaufszahlen sind kein Sicherheitsnachweis. Marktüberwachung prüft nach aktuellem Recht. 4. Was eine belastbare Risikobewertung enthalten muss Eine praxisgerechte Risikobewertung umfasst u. a.: klare Produktbeschreibung Definition der Zielgruppe Analyse mechanischer, elektrischer, chemischer und sonstiger Gefahren Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensschwere Ableitung konkreter Schutzmaßnahmen: technische Maßnahmen Warnhinweise Gebrauchsanleitung Bewertung des Restrisikos Wichtig: Die Risikobewertung muss zum konkreten Produkt passen – nicht allgemein oder aus Vorlagen kopiert sein. 5. Warum die Risikobewertung kein „Papier für die Schublade“ ist Die GPSR versteht Produktsicherheit als laufenden Prozess. Das bedeutet: Änderungen am Produkt → Anpassung der Risikobewertung neue Erkenntnisse aus Reklamationen → Neubewertung neue Normen oder Marktanforderungen → Aktualisierung Eine einmal erstellte Risikobewertung ohne Pflege ist nicht ausreichend. 6. Unsere Erfahrung aus der Beratungspraxis In vielen Fällen, die wir begleiten, ist die Risikobewertung: unvollständig zu oberflächlich oder gar nicht vorhanden Besonders kritisch wird es bei: Importen aus China Online-Marktplätzen Produkten ohne harmonisierte Normen Hier entscheidet die Qualität der Risikobewertung oft darüber, ob ein Produkt weiter verkauft werden darf oder nicht. Wir unterstützen Sie dabei – zuverlässig, rechtskonform und praxisorientiert. Agentur Frisch - Ihr Spezialist für den China Import Jetzt Beratung buchen 0 Kommentare ← Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag → Blog Übersicht China Import Blog Blog Kategorien Blog Allgemein Blog China Import Blog Polen Import Produktsicherheit Neueste Beiträge PPWR ab August 2026: Pflichten für Importeure und EigenmarkenJuni 24, 2026 CBAM ab 2026März 16, 2026 Der Digital Product Passport (DPP)März 5, 2026 China-Import 2026: Warum Dokumente wichtiger sind als EinkaufspreiseFebruar 17, 2026 Anti-Dumping & HandelsmaßnahmenJanuar 20, 2026 Infos & Formulare Buchungsformulare Beratung buchen Inspektion buchen Verschiffung buchen China Import Infos